
Regen ändert nicht, was es in einer europäischen Stadt zu tun gibt. Er ändert die Reihenfolge — und die Liste dessen, was tatsächlich ausfällt, ist kürzer, als sie vom Fenster aus aussieht.
Die Grenze ist scharf, und sie verläuft entlang der Ausrüstung, nicht des Komforts. Weg sind Boote mit offenem Deck, Radtouren, Wassersport, Kajak, Gärten und ungeschützte Ausgrabungsstätten, und alles, was um einen Tisch im Freien herum gebaut ist. Alles andere — also der weit überwiegende Teil dessen, was eine Stadt verkauft — läuft genau wie geplant. Anbieter sagen wegen Gewitter ab und wegen Sturm. Wegen Regen selten.
Überall dieselben Kategorien, und zusammen sind sie der größte Teil des Angebots einer Stadt.
Das ist der häufigste Stornierungsreflex und der am meisten bereute. Zwei Stunden geführt zu Fuß bei leichtem Regen sind mit Kapuze völlig in Ordnung — und sie finden in einer Stadt statt, die alle anderen geräumt haben: kleinere Gruppen, leere Plätze, keine Schlangen. Berlin ist der Extremfall: Das meiste, was man dort besichtigt, ist drinnen, unter der Erde oder offen darauf angelegt, kalt zu sein. Das einzige echte Kriterium ist die Dauer. Drei Stunden im Guss sind lang; zwei Stunden sind eine Anekdote.
Viele Stadtschiffe haben ein überdachtes Deck und fahren bei jedem Wetter. Andere sind vollständig offen und werden zur schlechten Erinnerung. Vom Foto der Anzeige lässt sich das nicht ablesen — es wurde an einem sonnigen Tag aufgenommen. Es steht in der Beschreibung, und es ist eine der wenigen Prüfungen, die sich vor einer Buchung bei schlechtem Wetter wirklich lohnen.
Das ist das stärkste Argument dagegen, alles im Voraus zu buchen. Eine Drei-Tage-Prognose ist eine Vermutung; eine Drei-Stunden-Prognose ist eine Tatsache. Wer das kurzfristig Verfügbare offenhält — Rundgänge, Kurse, Verkostungen, Märkte —, entscheidet mit Blick auf den Himmel statt mit einer Entscheidung von letzter Woche zu leben. Die Ausnahme sind Stätten mit Zeitfenster, die ohnehin vorab gebucht werden müssen und ohnehin drinnen liegen.
Gut zu wissen, bevor Sie darauf bauen: Regen begründet fast nie ein besonderes Recht. Es gilt die Stornobedingung der Anzeige, dieselbe wie an einem Sonnentag, mit ihrer Frist und ihrem Erstattungsanteil. Sagt der Anbieter selbst wegen des Wetters ab — Gewitter, hoher Seegang, eine Warnung —, lautet die Regel volle Erstattung. Der Unterschied zwischen diesen beiden Fällen ist der entscheidende, und er liegt nicht bei Ihnen.